Aufgrund der Veränderungen auf dem Wohnungsmarkt nehmen die Themen Wohnraumversorgung und Mietpreise derzeit einen breiten Raum in der öffentlichen Diskussion ein. Das schlägt sich auch im aktuellen Mietspiegel nieder, beispielsweise in den Wohnungskategorien. Diese und andere Änderungen verdeutlichen die Bewegungen auf dem Erfurter Wohnungsmarkt und bilden das in der Landeshauptstadt Erfurt breite, aber ausbaufähige Wohnungsangebot ab.
In bewährter Weise gibt der Mietspiegel Mietern oder Vermietern eine Orientierung über die Höhe der örtlichen Vergleichsmieten und kann durch umfangreiche Ausführungen zur Einstufung der jeweiligen Wohnung eine Entscheidungshilfe sein.
Oberbürgermeister Andreas Bausewein bedankt sich bei allen Akteuren, die an der Erstellung des Mietspiegels mitgearbeitet haben.
Der neue Mietspiegel hat eine Gültigkeit vom 01.07.2018 bis zum 30.06.2020.
Das Amt für Soziales und Gesundheit der Landeshauptstadt Erfurt informiert, dass der von der Stadtverwaltung Erfurt in Zusammenarbeit mit den Partnern aus der Wohnungswirtschaft erstellte Mietspiegel 2018, der bis zum 30.06.2020 gültig ist, im Einvernehmen aller Partner unverändert bis zum 30.06.2022 verlängert wird.